Bild: Header Hautarztpraxis Pyzara in Dresden
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Patienteninformation

Medizinisch notwendige Behandlungen einer Erkrankung werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Kosmetische Behandlungen der ästhetischen Dermatologie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wir beraten Sie jedoch gern über diese Leistungen und die damit verbundenen Kosten.

Wir behandeln auch PKV, IGEL und Selbstzahler.

Hautscreening

Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein Hautscreening. Diese Leistung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Untersuchung dauert etwa 10 Minuten und umfasst eine gründliche Untersuchung der Haut sowie eine Beratung zur Minderung des Hautkrebsrisikos.

Pollenflug-Vorhersage

Oft ist es für Allergiker sinnvoll zu wissen, wann und wo welche Pollen fliegen. Der Deutsche Wetterdienst informiert mit seiner Pollenflug-Gefahrenindex-Vorhersage.



 
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